AGB (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern aus Gastronomie und Confiserie. Für Grossisten (Weiterverkäufer) gelten gesonderte Bedingungen.  Anderslautende Bedingungen der bestellenden Unternehmen erkennen wir nur an, wenn wir schriftlich und ausdrücklich seinen AGB's zustimmen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Aufträge können per Telefon, Fax oder email durchgegeben werden. Auf Wunsch erfolgt eine schriftliche Bestätigung.  Wir sind nicht verpflichtet, die Legitimität des Bestellers, Mitarbeiters oder der Einkaufsabteilung zu prüfen.. 

 

§ 3 Preise, Zahlung

Alle Preise sind in EURO (€) zuzüglich gesetzlicher MwSt., Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten. Gültigkeit der Preise solange Vorrat reicht. Für Grossisten gelten nach Vereinbarung gesonderte Preise. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen, soweit nichts  Anderes vereinbart. Kleinbeträge unter 200 € sind sofort fällig

 

§ 4 Lieferzeiten, Transportkosten

1. Unsere Tiefkühlspezialitäten liefern wir ab 1000 € Nettowarenwert frei Haus bis 250 km im Bundesgebiet ( Ausnahmen Grossisten und Weiterverkäufer), über 250 km Entfernungszuschlag. Darunter, im Kleinmengenbereich, werden Frachtkosten in Rechnung gestellt, entsprechend der Tarife der Spediteure. z.Zt. für UPS mindestens 25 € / Paket und Speditionskosten/Preise Tiefkühlspedition Transthermos Palette bis 640 kg z.Zt. ca. 200 €.

Im Rhein-Main-Gebiet erfolgen Frei-Haus-Lieferungen mit eigenen Fahrzeugen ausschließlich im Rahmen unserer Tour. 

2. Im allgemeinen erfolgt Auslieferung deutschlandweit bei Gastrounternehmen am Folgetag und bei Grossisten innerhalb von 6 Arbeitstagen. Spätere Lieferungen behalten wir uns vor. Transportpartner unserer Wahl sind z.B. UPS und Transthermos. 

3. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers (z.B. Ausgleich unserer Forderungen) voraus. Die Einrede eines nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.

4. Bei Annahmeverzug oder schuldhaft verletzten Mitwirkungspflichten  sind wir berechtigt einen daraus eventuell entstandenen Schaden oder etwaige Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Beim Vorliegen obenstehender Ereignisse geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahme-oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen von uns unbeeinflußbaren Gefahren und Ereignissen, (z.B. Crashs oder unvorhersehbare Reparaturereignissen ) von Zustellerfahrzeugen der von uns beauftragten Transportunternehmen.

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungrechte

Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur, wenn Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Befugnis zur Zurückbehaltung gilt nur, sofern der Gegenanspruch auf gleichem Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Gefahrenübergang beim Versand

Beim Wunsch des Bestellers zum Versand der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, und zwar unabhängig davon, ob Versand vom Erfüllungsort erfolgt, oder wer die Versandkosten trägt

 

§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge, Herstellerhaftung

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen Untersuchungs-und Mängelrügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.. Die Ware, beschädigte oder unvollständige Sendungen sind  vor Unterzeichnung der Frachtdokumente im Beisein des Speditionsunternehmens  zu kontrollieren  und Mängel auf den Frachtpapieren zu vermerken.

Reklamationen betreffs  Lebensmittelqualität haben innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.

2. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen schließen wir unsere Haftung aus, sofern nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, der Gesundheit  oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Unser Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware oder ihrer Weiterverarbeitung oder Vermischung mit anderen Produkten bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen  aus dem Liefervertrag bestehen.

§ 9  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist AG Bensheim

§ 10  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten; so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche Regelung zu schaffen; die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt:

 

P.s. 

Nachtrag für Endverbraucher und Privatkunden bei Kleinstmengen:

Setzen Sie sich für Durchführung, Ablauf und Auftragsannahme betreffs Bonitätsprüfung, Lieferung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung mit uns per Email in Verbindung.

Stornierungen sind nur innerhalb von 14 Tagen ab Kaufvertragsabschluß kostenfrei möglich. Danach werden Stornogebühren fällig.

 

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